Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen vom 16.09.2021, Empfehlungen des Landessportbundes Hessen und Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Basishygiene sowie der Besonderheiten unseres Sports gelten ab 25.09.2020 folgende Regeln und Empfehlungen für den Ruderbetrieb in den Bootshäusern Biebrich und Schierstein und für das Training im Kraftraum Biebrich.
Präambel
Die Pandemie wird uns auf absehbare Zeit erhalten bleiben. Wann der Übergang in eine Endemie erfolgt, ist unsicher (ControlCOVID-Strategie des RKI vom 14.9.2021).
Geimpfte oder von der Infektion Genesene können sich weiter mit SARS-CoV-2 anstecken und andere Personen mit dem Virus infizieren, haben aber selbst ein geringes Risiko, ernsthaft zu erkranken. Für sie sind Infektionen mit SARS-CoV-2 bereits ähnlich wie endemische Atemwegsinfektionen mit anderen Viren zu werten. Daraus ergibt sich, dass für sie prinzipiell keine Einschränkungen gerechtfertigt und notwendig sind, wie sie bisher galten (z.B. Maskenpflicht und Abstandsgebot).
Nicht geimpfte oder bisher nicht mit SARS-CoV-2 infizierte Personen haben unverändert ein hohes Risiko, sich und andere zu infizieren und selbst relevant zu erkranken. Das Risiko, andere zu infizieren, kann durch Testung mit Antigen-Schnelltests oder – zuverlässiger – mit SARS-CoV-2-PCR reduziert werden. Diese Personen können daher in Situationen mit geringem Infektionsrisiko risikoarm mit anderen zusammentreffen (3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet). In Situationen mit hohem Infektionsrisiko kann zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer eine Zugangsbeschränkung angebracht sein (2G-Regel, nur geimpft oder genesen).
In der RWB gelten ab 25.09.2021 folgende Regeln:
- 2G-Regel im Kraftraum für Erwachsene. Sonderregelung für Kinder unten erläutert.
- 3G-Regel in allen sonstigen Bereichen wie draußen, in Trainingsgebäude, Umkleideräumen und Duschen.
- Kinder im Alter <6 Jahre sind zu allen Aktivitäten zugelassen, es sei denn, sie haben Krankheitssymptome, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann.
Regelung für Kinder im Alter 6-17 Jahre: Seit August 2021 empfiehlt die STIKO eine Impfung von Kindern im Alter 12-17 Jahre (Bulletin hier). Dieser Empfehlung schließt sich die RWB ausdrücklich an. Ein Impfstoff für Kinder im Alter unter 12 Jahren ist Stand September 2021 (noch) nicht zugelassen.
Die STIKO spricht sich gegen den Ausschluss ungeimpfter Kinder von Aktivitäten des sozialen Lebens aus. Die RWB empfiehlt daher einen Negativ-Nachweis für Kinder im Alter 6-17 Jahre. Negative Tests in seriellen Testungen in Schulen erfüllen diese Forderung. Dabei sind in Schulen derzeit keine Testabstände verbindlich definiert und erklärbare Unterbrechungen, z.B. durch Krankheit, sind unschädlich. Im Interesse des Infektionsschutzes fordert die RWB einen aktuellen Negativ-Nachweis, wenn der letzte Nachweis im Testheft >7 Tage alt ist.
Erläuterung der 2G- und 3G-Regeln
Geimpft gilt eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung, die für den einzelnen Impfstoff festgelegt ist (z.B. zweite Impfung mit Pfizer-BionTEch).
Genesen gilt eine Person bis 6 Monate nach PCR-gesicherter Infektion. Die RWB empfiehlt, den 6-Monats-Zeitraum ab dem ersten negativen PCR-Test zu definieren.
Getestet gilt eine Person mit Negativ-Nachweis durch einen zugelassenen Corona-Test. Nach eine SARS-CoV2-Infektion darf die Testung frühestens am siebten Tag
nach dem Nachweis der Infektion vorgenommen werden. Die Gültigkeit eines Negativ-Nachweises durch Corona-Tests beträgt für PCR-Tests 48 Std. und für Antigen-Schnelltests 24 Std.. Serielle Negativ-Tests in Schulen werden als Negativ-Test akzeptiert (s.o.). Die Abnahme von Proben für diese Test kann entweder in einem zugelassenen Testzentrum oder unter Aufsicht durch Personen mit einem Mindestmaß an Qualifikation ähnlich wie in Schulen erfolgen. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend.
Mitglieder des Vorstands sind ohne Angaben von Gründen berechtigt, die Dokumentation eines Negativ-Nachweises einzufordern.
Weiter Gültigkeit der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen
Wir empfehlen, den Wechsel der Ruder- bzw. Trainingspartner möglichst gering zu halten.
Es gelten die Regeln der Basishygiene, wie vom RKI empfohlen. Beispiele sind
- Hustenetikette.
- Verzicht auf Körperkontakte wie Begrüßung per Handschlag, Abklatschen oder Umarmung.
- Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
- Nutzt großzügig die bereitgestellten Desinfektionsspender.
- Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Eine Desinfektion von Oberflächen wie Skulls, Ablagen o.ä. wird nicht mehr generell empfohlen, da die Effektivität i.S. der Infektionsverhütung umstritten ist.
- Das Beachten von ausreichendem Abstand und das Tragen von Mund-Nase-Masken (OP- oder FFP-2-Masken) ist nicht mehr generell erforderlich. Bei erhöhtem Infektionsgeschehen oder bei situationsabhängig erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Gedrängesituationen oder in Innenräumen) wird jedoch empfohlen, sich an die bekannten AHA+L-Regeln zu halten.
Sonstige Informationen und Hinweise
Sportler*innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet. Ein Zusammentreffen mit anderen bei gesicherter Infektion stellt eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber anderen im Verein dar.
Der Kraftraum darf nur von RWB-Mitgliedern genutzt werden.
Im Tally´s Restaurant oder anderen Einrichtungen außerhalb des Einflussbereichs der RWB können andere Regeln gelten und sollten von den Vereinsmitgliedern akzeptiert werden.
Das RKI hat in seiner ControlCOVID-Strategie vom 14.9.2021 ein neues Stufenkonzept mit Leitindikatoren und Schwellenwerten als Ersatz für die bisher alleinige 7-Tage-Inzidenz erarbeitet. Dies gelten nicht mehr regional sondern pro Bundesland und werden für jedes Bundesland individuell ausgestaltet. Für Hessen gelten folgende Eskalationsstufen (bisher anders als in Rheinland-Pfalz u.a. ohne Einbeziehung der 7-Tage-Inzidenz):
Eskalationsstufen: / Hospitalisierungs-Inzidenz / Intensivbetten-Belegung
Anzahl der wegen COVID-19 in Anzahl der COVID-19-Patienten auf
hessischen Krankenhäusern aufge- Intensivstationen in Hessen innerhalb von
nommenen Personen je 100.000 Einwohner 7 Tagen:
innerhalb von 7 Tagen:
Basisstufe bis 8 / 100.000 bis 200
Stufe 1 >8/100.000 >200
Stufe 2 >15/100.000 >400
Die Zahlen sind alternativ zu sehen ("entweder/oder"). Aktuelle Zahlen für Hessen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit
und Soziales in seinem Corona-Bulletin. Diese Zahlen finden sich im Kontext von Deutschland auch in den Aktuellen Situationsberichten und COVID-19-Trends des RKI und den Zeitreihen des DIVI-Intensivregisters.
Die oben skizzierten Regeln gelten für die Basisstufe. Der RWB-Vorstand entscheidet neu, wenn diese überschritten wird oder wenn neue Erfahrungen oder Bekanntmachungen abweichender Regeln z.B. durch die Landesregierung oder die Rudersportverbände dies notwendig machen.
Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler wird hingewiesen unter anderem bei den Testungen im Rahmen der 3G-Regel (Postiver Test = Selbstisolation/Quarantäne). Trainer und Obleute sind angehalten auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen und befugt Impf-/Testnachweise zu kontrollieren.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)