Regelung des Ruderbetriebs im Bootshaus Biebrich der RWB und dem Bootshaus Schierstein Version 6.0, Stand 11.06.2020
Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes, behördlicher Empfehlungen von Lockerungen bei sinkenden Infektionszahlen, Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Basishygiene sowie der Besonderheiten unseres Sports gelten ab 11.06.2020 folgende Regeln und Empfehlungen für den Ruderbetrieb in den Bootshäusern Biebrich und Schierstein und für das Training im Kraftraum Biebrich.
Präambel
Folgende Prinzipien zur Kontrolle des Risikos einer Infektion mit SARS-CoV-2 werden zugrunde gelegt:
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Es wird empfohlen, dass sich möglichst wenige Personen auf dem Rudergelände aufhalten. Das Rudergelände Biebrich schließt dabei Bootshalle, Hof und Bootssteg ein; das Rudergelände Schierstein Zugang, Bootshalle und Stege.
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Eine Beschränkung der Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in den verschiedenen Situationen richtet sich nach den Regeln der einzelnen Stufen des Infektionsgeschehens, s. unten.
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Wir empfehlen, den Wechsel der Ruder- bzw. Trainingspartner möglichst gering zu halten.
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Es gelten die Regeln der Basishygiene, wie vom RKI empfohlen, v.a. Hustenetikette und Verzicht auf Umarmungen. Das Einhalten der AHA+L- Regeln wird bei regional erhöhtem Infektionsgeschehen oder situationsabhängig erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. in Innenräumen) empfohlen. Eine Desinfektion von Geräten usw. wird abhängig von den Stufen des Infektionsgeschehens empfohlen.
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Kontakte müssen durch Einträge im Fahrtenbuch bzw. in den Anwesenheitslisten im Kraftraum dokumentiert werden, damit beim Auftreten von Infektionen die Kontaktpersonen ermittelt werden können.
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Wenn Einschränkungen bei der Ausübung von Sport in Regeln und Empfehlungen der Behörden veröffentlicht werden, interpretiert die RWB Rudern als kontaktlosen Sport.
Es gelten daher:
1. Risiken in allen Bereichen minimierenSportler:innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet.
2. Distanzregeln und Masken
Bei der Ausübung des Rudersports im Freien ist das Infektionsrisiko gering. Das Ansteckungsrisiko kann sich durch die Nähe zu Trainingspartner:innen und anderen Personen und in Situationen erhöhter Aerosolproduktion (z.B. Training im Kraftraum) jedoch deutlich erhöhen. In den einzelnen Stufen des aktuellen Infektionsgeschehens werden differenzierte Empfehlungen zum Abstandhalten und Maskentragen gegeben, s. unten.
3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, Abklatschen, Umarmungen oder Verabschiedungen sollten ohne Berührungen erfolgen.
4. Hygieneregeln einhalten
Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife. Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
Im Bootshaus Biebrich steht Flüssigseife neben der Tür zur Werkstatt bereit. Bitte wieder dort abstellen.
Im Bootshaus Schierstein stehen Flüssigseife und Desinfektionsmittel in der linken Halle am Rolltor bereit.
5. Trainingsgebäude, Umkleiden, Duschen und Kraftraum
In den einzelnen Stufen des aktuellen Infektionsgeschehens werden differenzierte Empfehlungen zur Nutzung gegeben, s. unten. Der Kraftraum darf nur von RWB- Mitgliedern genutzt werden.
6. Rudertraining der Wettkampfsportler
Die Trainer sind verantwortlich für die Umsetzung der geltenden Regeln je nach Stufe und ggf. für die Einteilung der Teams und für die Zeiteinteilung. Die vorgegebenen Ablegezeiten der einzelnen Boote müssen eingehalten werden.
7. Dokumentation
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- Die Buchung von Ruder- und Trainingszeiten (Zeitslots) erfolgt über Doodle- Listen im Mitgliederbereich der RWB-Website.
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- Ruderzeiten sind im efa-Programm zu dokumentieren, Trainingszeiten im Kraftraum sind in den ausliegenden Anwesenheitslisten zu dokumentieren.
8. Regeln und Empfehlungen abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen
Es gelten folgende Regeln abhängig von Höhe und Dauer der 7-Tage-Inzidenz nach RKI-Angaben für Wiesbaden:
3 Tage >100
Bundesnotbremse am übernächsten Tag5 Werktage <100 und >50, wenn vorher Bundesnotbremse galt Stufe 1 am Folgetag
5 Tage <50 oder 14 Tage <100, wenn vorher Stufe 1 galt Stufe 2 am Folgetag
Was bedeuten die Stufen für das Rudern im Breitensport in Biebrich und Schierstein und die Nutzung des Kraftraumes in Biebrich?
Rudern, Training im Kraftraum und Nutzung der Umkleiden und Duschen ist in folgenden Zusammensetzungen und unter folgenden Bedingungen erlaubt. Bei den zahlenmäßigen Beschränkungen zählen vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahre nicht mit
Bundesnotbremse
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- Rudern
o mit bis zu 2 Haushalten ohne zahlenmäßige Begrenzung, o mit bis zu 2 Personen. -
- Nutzung des Kraftraumes
o durch bis zu 2 Haushalten ohne zahlenmäßige Begrenzung ,
o durch bis zu 2 Personen, bei unter 18-jährigen Sportlern zzgl. 1
Trainer*in/Aufsichtsperson. Trainer:in bzw. Aufsichtsperson muss einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Std. vor Beginn des Trainings sein darf.
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- Umkleiden und Duschen sind geschlossen.
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- Masken müssen auf dem gesamten Rudergelände getragen werden. Im Boot und beim Training im Kraftraum können sie abgelegt werden.
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- Allgemeine Hygieneregeln inkl. Desinfektion gebrauchter Gegenstände wie Skullgriffe oder Ergogriffe gelten (siehe unten).
Stufe 1
- Rudern -
o mit bis zu 2 Haushalten ohne zahlenmäßige Begrenzung,
o mit bis zu 2 Personen. -
- Nutzung des Kraftraumes
o durch bis zu 2 Haushalten ohne zahlenmäßige Begrenzung,
o durch bis zu 3 Personen, bei unter 18-jährigen Sportlern zzgl. 1
Trainer:in/Aufsichtsperson. Trainer:in bzw. Aufsichtsperson müssen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Std. vor Beginn des Trainings sein darf.
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- Umkleiden und Duschen sind geschlossen.
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- Masken müssen auf dem gesamten Rudergelände getragen werden. Im Boot können sie abgelegt werden.
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- Allgemeine Hygieneregeln inkl. Desinfektion gebrauchter Gegenstände wie Skullgriffe oder Ergogriffe gelten (siehe unten).
Stufe 2 (angepasst an die RWB-Örtlichkeiten)
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- Rudern
o mit bis zu 2 Haushalten ohne zahlenmäßige Begrenzung,
o mit bis zu 5 Personen. Geimpfte/Genesene Ruder:innen zählen nicht -
- Nutzung des Kraftraumes der RWB
o durch bis zu 2 Haushalten ohne zahlenmäßige Begrenzung,
o durch bis zu 5 Personen einschließlich Trainer. Keine Notwendigkeit eines negativen Schnell- oder PCR-Tests von Trainer:in bzw. Aufsichtsperson.
- Umkleiden und Duschen der RWB
o Umkleideräume sind für bis zu 5 Personen geöffnet.
o Duschen dürfen gleichzeitig von maximal 2 Personen unter Einhalten der Abstandsregeln genutzt werden.
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- Masken
o in geschlossen Räumen (z.B. Jahreshauptversammlung, nicht im Kraftraum) und bei Kontakten, bei denen ein Abstand <1,5 m über 15 Minuten oder mehr zu erwarten ist. Das ist beim Tragen von Booten und der üblichen Bootspflege nicht zu erwarten.
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- Allgemeine Hygieneregeln. Desinfektion gebrauchter Gegenstände wird empfohlen.
Stufe 3
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- Keine Einschränkungen beim Rudern und beim Nutzen des Kraftraumes und der Umkleideräume.
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- Masken in geschlossen Räumen, z.B. Mitgliederversammlungen empfohlen, nicht im Kraftraum.
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- Allgemeine Hygieneregeln gelten. Desinfektion gebrauchter Gegenstände wird empfohlen.
Diese Regeln gelten bis auf weiteres. Der RWB-Vorstand entscheidet neu, wenn neue Erfahrungen oder Bekanntmachungen abweichender Regeln z.B. durch die Landesregierung oder die Rudersportverbände dies notwendig machen. Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler wird hingewiesen. Trainer und Obleute sind angehalten auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter) Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)