(Aktualisierungen kursiv unterstrichen)
Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung des am 22.04.2021 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes und der Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Basishygiene und der Besonderheiten unseres Sports muss der Ruderbetrieb in den Bootshäusern Biebrich und Schierstein erneut und abhängig von dem jeweils aktuellen Infektionsgeschehen eingeschränkt werden.
Präambel
Folgende Prinzipien zur Kontrolle des Infektionsrisikos werden zugrunde gelegt:
- Es wird empfohlen, dass sich möglichst wenige Personen auf dem Rudergelände aufhalten. Das Rudergelände Biebrich schließt dabei Bootshalle, Hof und Bootssteg ein; das Rudergelände Schierstein Zugang, Bootshalle und Stege.
- Das Einhalten eines Abstands zu anderen Personen ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Daher empfehlen wir, außerhalb der Boote auf einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten. Da dies im Rudersport in vielen Situationen nur schwer einzuhalten ist, muss jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies ist nicht erforderlich im Boot.
- Wir empfehlen, den Wechsel der Ruderpartner möglichst gering zu halten.
- Die Hygienevorgaben gelten unverändert (Hustenetikette, keine Umarmungen, Desinfektion von Geräten usw., siehe unten).
- Kontakte müssen durch Einträge im Fahrtenbuch dokumentiert werden, damit beim Auftreten von Infektionen die Kontaktpersonen ermittelt werden können.
- Die Einschränkungen des Infektionsschutzgesetzes vom 22.04.2021, am 07.05. durch den Gesetzgeber ergänzt, werden wie folgt interpretiert:
- Rudern gilt als kontaktloser Sport.
- Der sog. „Schwellenwert“ ergibt sich aus der Anzahl der vom RKI veröffentlichten Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (7 Tage-Inzidenz).
- Für das Rudern in der RWB gilt die 7 Tage-Inzidenz für Wiesbaden oder die Stadt bzw. den Landkreis, aus der/dem die jeweiligen Ruderer kommen. In einer Gruppe von Ruderern, die sich auf dem Gelände der RWB aufhalten oder rudern, gilt der Wert für die Person aus der Region mit der höchsten 7 Tage-Inzidenz.
- Ab einer 7 Tage-Inzidenz >100 gelten die jeweiligen Einschränkungen ab dem übernächsten Tag.
- Folgende Personen werden bei der Definition maximal erlaubter Gruppengrößen nicht mitgezählt: Genesene nach COVID-19-Infektion für 6 Monate nach der Infektion; Vollständig Geimpfte ab Tag 15 nach der für den jeweiligen Impfstoff geltenden abschließenden Impfung. Diese Personen werden für das Infektionsgeschehen als unkritisch gewertet, solange keine Varianten zirkulieren, die den Impfschutz gefährden. Ein Schnelltest ersetzt für die RWB den Status „genesen“ oder „vollständig geimpft“ nicht.
Es gilt daher:
1. Risiken in allen Bereichen minimieren
Sportler [1] dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet.
2. Distanzregeln und einhalten
Bei der Ausübung des Rudersports im Freien ist das Infektionsrisiko gering. Das Ansteckungsrisiko kann sich durch die Nähe zu Trainingspartnern und anderen Personen jedoch deutlich erhöhen. Es wird daher empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Ein- und Ausheben der Boote vom Steg. Da dies in vielen Situationen schwer einzuhalten ist, muss jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen. Beim Rudern ist kein Mund-Nase-Schutz erforderlich. Er muss aber mitgeführt werden, um ihn aufsetzen zu können, wenn erforderlich. Im Boot helfen die Sitzpositionen, Mindestabstände in ähnlicher Größenordnung wie offiziell empfohlen einzuhalten.
3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, Umarmungen oder Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
4. Hygieneregeln einhalten
Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife. Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
Im Bootshaus Biebrich steht Flüssigseife neben der Tür zur Werkstatt bereit. Bitte wieder dort abstellen.
Im Bootshaus Schierstein stehen Flüssigseife und Desinfektionsmittel in der linken Halle am Rolltor bereit.
5. Trainingsgebäude
a. Die Umkleideräume und Duschen beider Trainingsgebäude dürfen bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Die Toiletten, bzw. Dixies in Schierstein können von Ruderern weiter genutzt werden. Kommt daher nach Möglichkeit weiterhin in Sportkleidung zum Training und duscht nach dem Training zu Hause.
b. Ruderer benutzen bitte in Biebrich nur den Seiteneingang zum Haupthaus (Rudersport 1888), um den Kontakt mit Gästen der Gastronomie zu minimieren. Die Toiletten der Gastronomie sind nur für Gäste des Restaurants geöffnet.
c. Der Kraftraum in Biebrich kann abhängig von dem jeweils aktuellen Infektionsgeschehen (7 Tage-Inzidenz, Interpretation s.o.) genutzt werden:
7 Tage-Inzidenz bis 100:
Maximal 3 Sportler (bei unter 18-jährigen Sportlern zzgl. 1)
7 Tage-Inzidenz > 100*:
Maximal 2 Sportler (bei unter 18-jährigen Sportlern zzgl. 1)
Genesene und vollständig geimpfter Personen werden nicht mitgezählt (Weiteres s. Präambel):
Ein/e Trainer*in/Aufsichtsperson muss einen negativen Schnell- oder PCR- Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Std. vor Beginn des Trainings sein darf.
* Wenn die 7 Tage-Inzidenz nach Überschreiten des Schwellenwertes von 100 diesen Wert an 5 aufeinander folgenden Werktagen nach Eintreten der Beschränkungen unterschreitet, treten die Beschränkungen außer Kraft. Es gelten dann die Beschränkungen wie unter „7 Tage-Inzidenz bis 100“beschrieben.
- Der Kraftraum darf nur von RWB-Mitgliedern genutzt werden.
- Es wird dringend empfohlen feste Gruppen zu bilden und beizubehalten.
- Die Termine müssen in Doodle-Listen im Mitgliederbereich auf der Homepage
gebucht werden. - Die Nutzer müssen sich zusätzlich in die ausliegenden Anwesenheitslisten
(Name/Beginn/Ende) eintragen. - Die für die RWB-Jugendgruppe blockierten Zeitfenster sind nicht für andere
Personen buchbar. - Die AHA+L-Regeln sind einzuhalten. Wenn während des gesamten Trainings
quergelüftet wird, kann der MNS während des Trainings abgelegt werden. Da die Aerosolbildung während des Trainings erhöht ist, werden möglichst große Abstände zu anderen Personen empfohlen. - Alle benutzten Trainingsgeräte sind nach dem Training zu desinfizieren.
- Auch für die Nutzer des Kraftraumes bleiben Umkleiden und Duschen geschlossen.
6. Rudertraining allgemein in Biebrich und Schierstein
a. Rudern wird nach dem jeweils aktuellen Infektionsgeschehen (7 Tage- Inzidenz, Interpretationen s.o.) geregelt:
| 7-Tage Inzidenz bis 100: Rudern ist für Personen >14 Jahre allein, zu zweit oder (in der Zahl unbegrenzt) mit dem eigenen Hausstand gestattet. Bei einer 7 Tage-Inzidenz bis 100 interpretieren wir „zu zweit“ auch als Rudern von (in der Zahl unbegrenzten) Mitgliedern zweier Hausstände. 7 Tage Inzidenz > 100* Rudern ist für Personen >14 Jahre allein, zu zweit oder (in der Zahl unbegrenzt) mit dem eigenen Hausstand gestattet. |
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| Für Kinder bis 14 Jahre ist unabhängig von der 7 Tage-Inzidenz Rudern in Gruppen bis zu 5 gestattet. Eine/ein Trainer*in/Aufsichtsperson ist zugelassen. Bei einer 7 Tage-Inzidenz >100 muss sie/er jedoch einen negativen anerkannten Schnell- oder PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Std. vor Beginn des Trainings sein darf. |
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Genesene und vollständig geimpfter Personen werden nicht mitgezählt (Weiteres s. Präambel):
*Wenn die 7 Tage-Inzidenz nach Überschreiten des Schwellenwertes von 100 diesen Wert an 5 aufeinander folgenden Werktagen nach Eintreten der Beschränkungen unterschreitet, treten die Beschränkungen außer Kraft. Es gelten dann die Beschränkungen wie unter "7 Tage-Inzidenz bis 100" beschrieben.
Es wird an das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu jeder Zeit auf dem Rudergelände erinnert (siehe Punkt 2).
b. Die Boote in Biebrich müssen über Doodle-Listen reserviert werden, um zu vermeiden, dass es zu Überschneidungen kommt. Wenn Breitensportler in Schierstein rudern wollen, ist dies nur in Abstimmung mit dem Vorstand des Fachbereichs Sport (Ulrike Seib) erlaubt, um Überschneidungen mit den Wettkampfsportlern zu vermeiden.
Link zu den Doodle-Listen.
c. Ruderfahrten sind unbedingt wie gewohnt im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Tastatur und Maus sind nach Benutzung mit einem mit Desinfektionsspray angefeuchtete Papier von der Küchenrolle abzuwischen.
d. Die Skullgriffe sind nach dem Rudern mit dem Flächendesinfektionsspray zu desinfizieren.
7. Rudertraining der Wettkampfsportler
a. Rudern ist bis auf Weiteres nur allein, zu zweit oder (in der Zahl unbegrenzt) mit dem eigenen Hausstand gestattet. Es sei an das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu jeder Zeit auf dem Rudergelände erinnert (siehe Punkt 2).
Die Trainer nehmen die Zeitplanung und Verteilung der Ruderer und Boote vor. Auf die genaue Einhaltung der Zeitfenster der verschiedenen Trainingsgruppen ist unbedingt zu achten, ebenso auf die An- und Ablegezeiten der einzelnen Boote.
Diese Regeln gelten bis auf weiteres. Der RWB-Vorstand entscheidet neu, wenn neue Erfahrungen oder Bekanntmachungen abweichender Regeln z.B. durch die Landesregierung oder die Rudersportverbände dies notwendig machen. Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler wird hingewiesen. Trainer und Obleute sind angehalten, ggf. auf das Einhalten der Regeln hinzuweisen.
Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, den Nachweis der Gültigkeit der genannten Kriterien einzufordern.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Prof. Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen durchgängig die jeweils männliche Schreibweise gewählt. Die Bezeichnungen sind geschlechtsneutral gemeint und schließen stets beide Geschlechter ein.





