Regelung des Ruderbetriebs im Bootshaus Biebrich der RWB und dem Bootshaus Schierstein Version 8.0, Stand 02.04.2022
Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.03.2022, der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen vom 29.03.2022, Empfehlungen des Landessportbundes Hessen, der Verordnung des Sportamts der Stadt Wiesbaden und Empfehlungen des Robert Koch Instituts sowie der Besonderheiten unseres Sports gelten ab 02.04.2022 folgende Regeln und Empfehlungen für den Ruderbetrieb der RWB und das Training im Kraftraum Biebrich.
Präambel
Die SARS-CoV2-Pandemie ist seit vollständiger Impfung der Mehrheit der Bevölkerung und Vorherrschen weniger krankmachender Virusvarianten weniger problematisch geworden. Es infizieren sich zwar viele Menschen, aber sie erkranken weniger schwer, wenn sie keine Risikofaktoren wie höheres Alter, Begleiterkrankungen oder Übergewicht haben. Durch eine zunehmende Durchseuchung der Bevölkerung und damit zunehmende Schleimhautimmunität ist mit einer Kontrolle der Infektionstätigkeit und einem Übergang in eine Epidemie wie z.B. durch Grippeviren zu rechnen.
Das Infektionsschutzgesetz vom 18.03.2022 berücksichtigt diese Entwicklung und hebt viele Schutzmaßnahmen auf. Ein „Basisschutz“ wird nur noch gefordert für verletzliche Personen mit Risikofaktoren und Situationen einer erhöhten Gefahr der Virusübertragung, z.B. im öffentlichen Personennahverkehr und in Schulen. Bei Auftreten von „Hotspots“ ist eine Anpassung der Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die Länder sind berechtigt, individuelle Regelungen zu erlassen.
In der RWB gelten ab 02.04.2022 folgende Regeln:
- Das Ausüben des Rudersports ist symptomfreien Erwachsenen uneingeschränkt möglich. Ein Mund-Nase-Schutzes (MNS) ist nicht mehr generell erforderlich, wird aber in besonderen Situationen empfohlen, wie weiter unten erläutert. Selbstverständlich ist es aber jeder/jedem freigestellt, weiter im Innen- und Außenbereich einen MNS zu tragen.
- Wenn ein MNS getragen wird, verpflichtet die Stadt Wiesbaden in Ihrer Verordnung vom 01.04.2022 Personen ab 16 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske. Zwischen 6 und 15 Jahren kann auch eine „OP-Maske“ getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
- Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung können den Sport uneingeschränkt ausüben, wenn Sie die in der jeweiligen Institution aktuell geltenden Infektionsschutz- und Vorbeugemaßnahmen (z.B. regelmäßige Negativtestungen) befolgen und dies nachweisen können.
- Ungeimpfte und nicht genesene Personen sind zu besonderer Vorsichts- und Rücksichtnahme angehalten, können aber ebenfalls ohne Einschränkungen den Rudersport ausüben.
- Im Kraftraum besteht eine erhöhte Infektionsgefahr. Daher gilt dort weiter für alle Altersgruppen die 2G+ Regelung (geimpft oder genesen und negativ getestet mit einem <24 Std. alten Antigentest einer offiziellen Teststation). Eine Boosterung nach aktuellen Empfehlungen und serielle Negativtests in Schulen ersetzen einen aktuellen Negativnachweis. Jede/r Trainierende und Trainer muss in Eigenverantwortung entscheiden, ob sie/er im Kraftraum trainiert und wie viele gleichzeitig trainierende Personen für sie/ihn akzeptabel sind. Es ist für eine gute Querlüftung zu sorgen.
Erläuterungen
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) wird von der hessischen Landesregierung nicht mehr generell, sondern nur noch bei hohem Infektionsrisiko und bei Kontakt mit Risiko-Personen empfohlen. Das Sportamt der Stadt Wiesbaden fordert dies jedoch weiter in Innenräumen.
Die RWB nutzt den Spielraum, die Empfehlungen an die spezifischen Bedingungen unseres Sports anzupassen. Sie schließt sich der Empfehlung der Landesregierung zur Infektionsprophylaxe, d.h. insbesondere zum Tragen eines MNS, an, „insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen“. Die konkreten Maßnahmen sollten „eigenverantwortlich und situationsangepasst“ sein.
Da die Bootshalle gut durchlüftet ist, definiert die RWB diesen Bereich nicht als Innenraum. Umkleideräume, Duschen und der Kraftraum sind dagegen Innenräume mit erhöhtem Infektionsrisiko. Daher sollte in Umkleideräumen ein MNS getragen und auf gute Lüftung geachtet werden. Selbstredend ist ein MNS in den Duschen nicht praktikabel, weshalb dort die 2G+ Regel wie im Kraftraum gilt.
Wenn eine Person mit erhöhtem Krankheitsrisiko durch eine SARS-CoV2-Infektion am Sport in der Gruppe teilnimmt, sollte sie die anderen Mitglieder der Gruppe informieren, die dann aus Rücksicht außerhalb des Bootes einen Mund-Nase-Schutz tragen sollten.
Weiter Gültigkeit der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen
Es gelten die Regeln der Basishygiene, wie vom RKI empfohlen. Beispiele sind
- Hustenetikette.
- Verzicht auf Körperkontakte wie Begrüßung per Handschlag, Abklatschen oder Umarmung.
- Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
- Nutzt großzügig die bereitgestellten Desinfektionsspender.
- Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Eine Desinfektion von Oberflächen wie Skulls, Ablagen o.ä. wird nicht mehr generell empfohlen, da die Effektivität i.S. der Infektionsverhütung umstritten ist.
In der RWB gilt unverändert, dass Kontakte durch Einträge im Fahrtenbuch bzw. in den Anwesenheitslisten im Kraftraum dokumentiert werden. Dies dient der Ermittlung von Kontaktpersonen, falls Infektionen auftreten.
Sonstige Informationen und Hinweise
Sportlerinnen und Sportler dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen, die durch eine SARS-CoV2-Infektion bedingt sein könnten, nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Arztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet. Ein Zusammentreffen mit anderen bei gesicherter Infektion stellt eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber anderen im Verein dar.
Der Kraftraum darf nur von RWB-Mitgliedern genutzt werden. Die Nutzung des Kraftraums und anderer Einrichtungen der RWB durch Gäste erfordert die Zustimmung des RWB-Vorstands nach Prüfung des Einzelfalls.
Im Tally´s Restaurant oder anderen Einrichtungen außerhalb des Einflussbereichs der RWB können andere Regeln gelten und sollten von den Vereinsmitgliedern akzeptiert werden.
Die oben skizzierten Regeln gelten so lange, wie die Landesregierung nicht landesspezifische oder die Stadt Wiesbaden nicht regionale Regelungen trifft oder Maßnahmen ergreift, die eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems verhindern.
Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler/innen zur Vorbeugung einer Infektion bzw. Infektionsübertragung wird hingewiesen. Trainer und Obleute sind angehalten auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)