Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, Empfehlungen des Landessportbundes Hessen und Empfehlungen des Robert Koch Instituts sowie der Besonderheiten unseres Sports gelten ab 12.02.2022 folgende Regeln und Empfehlungen für den Ruderbetrieb in den Bootshäusern Biebrich und Schierstein und für das Training im Kraftraum Biebrich.
Präambel
Die Pandemie wird uns auf absehbare Zeit erhalten bleiben. Seit Anfang 2022 werden die meisten Corona-Infektionen durch die Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus verursacht. Diese verbreitet sich schnell, da bisher zugelassene Impfungen und Vorinfektionen nur einen eingeschränkten Schutz bieten („Immune Escape“). Bei 3fach geimpften Personen kommt es jedoch mehrheitlich nur zu leichten Infektionsverläufen. Wann bei dieser Entwicklung der Übergang in eine Endemie erfolgt, ist unsicher.
Geimpfte und von der Infektion Genesene können sich weiter mit SARS-CoV-2 anstecken („Impfdurchbruch“) und andere Personen mit dem Virus infizieren. In Situationen mit hohem Infektionsrisiko oder Kontakt mit nicht ausreichend immunisierten Risikogruppen kann auch von Ihnen ein Negativnachweis mit Antigen- oder PCR-Test gefordert werden (2G+).
Nicht geimpfte oder bisher nicht mit SARS-CoV-2 infizierte Personen haben unverändert ein hohes Risiko, sich und andere zu infizieren und selbst relevant zu erkranken. Das Risiko, andere zu infizieren, kann durch Testung mit Antigen-Schnelltests oder – zuverlässiger – mit SARS-CoV-2-PCR (PCR-Test) reduziert werden. Diese Personen können daher bei Vorliegen eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests in Situationen mit geringem Infektionsrisiko risikoarm mit anderen zusammentreffen (3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet). In Situationen mit hohem Infektionsrisiko können Ungeimpfte unabhängig von Negativnachweisen ausgeschlossen werden (2G-Regel, nur geimpft oder genesen).
In der RWB gelten ab 12.02.2022 folgende Regeln:
- Das Ausüben des Rudersports ist im Freien unabhängig von dem Impfstatus möglich. Die Ruderzeiten sollten entzerrt werden, um die aktuell geforderte Gruppengröße von maximal 10 Personen möglichst zu erreichen.
- Ungeimpfte und nicht genesene Personen sind zu besonderer Vorsichts- und Rücksichtnahme angehalten. Wenn sie mit mehr als 2 Personen eines weiteren Haushalts rudern wollen, fordert die RWB von diesen Personen den Nachweis eines aktuellen Negativtests. Medizinische Gründe gegen das Impfen heben diese Einschränkung auf.
- Umkleideräume, Duschen und Kraftraum sind geöffnet. Für sie gilt die 2G+-Regel.
- Der Nachweis einer Booster-Impfung ersetzt die Negativtestung. Der Nachweis serieller Tests in Schulen wird ebenfalls als Negativtestung akzeptiert.
- Auf dem gesamten RWB-Gelände inkl. Bootshalle und Steeg besteht Maskenpflicht. Bei engem Kontakt (z.B. in den Umkleideräumen und bei Pflege und Tragen der Boote) wird das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
- Kinder im Alter <6 Jahre sind zu allen Aktivitäten zugelassen, es sei denn, sie haben Krankheitssymptome, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann.
Regelung für Kinder und Jugendliche im Alter 6-17 Jahre: Seit August 2021 empfiehlt die STIKO eine Impfung von Kindern im Alter 12-17 Jahren und seit 09.12.2021 auch eine Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden (Empfehlungstexte hier). Diesen Empfehlungen schließt sich die RWB ausdrücklich an.
Die STIKO spricht sich gegen den Ausschluss ungeimpfter Kinder von Aktivitäten des sozialen Lebens aus. Die RWB wendet daher für diese Gruppe die 3G-Regel an, d.h. erlaubt ihnen die Teilnahme am Sport mit Negativ-Nachweis (Antigen- oder PCR-Test).
Für das Training im Kraftraum gilt für alle Altersgruppen die 2G+ Regel. Ausnahmen von der Pflicht zur Negativtestung sind oben erläutert.
Erläuterung der 2G/2G+ und 3G-Regeln
Geimpft gilt eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung, die für den einzelnen Impfstoff festgelegt ist (z.B. zweite Impfung mit Pfizer-BionTEch). Eine Booster-Impfung gilt formal ab dem Tag der Impfung. Die Dauer der Gültigkeit von Impfzertifikaten richtet sich nach den Regelungen in der Corona-Schutzverordnung.
Genesen gilt eine Person bis 3 Monate nach PCR-gesicherter Infektion (Sonderregelung in Deutschland). Die RWB definiert den 3-Monats-Zeitraum ab dem ersten negativen PCR-Test.
Getestet gilt eine Person mit Negativ-Nachweis durch einen zugelassenen Corona-Test. Nach eine SARS-CoV2-Infektion darf die Testung frühestens am siebten Tag
nach dem Nachweis der Infektion vorgenommen werden. Die Gültigkeit eines Negativ-Nachweises durch Corona-Tests beträgt für Antigen-Schnelltests 24 Std und für PCR-Tests 48 Std.. Bis auf weiteres ist ein privat oder in einem Testzentrum durchgeführter Antigen-Schnelltest ausreichend. Wir vertrauen den RWB-Mitgliedern, private Tests korrekt durchzuführen.
Mitglieder des Vorstands sind ohne Angaben von Gründen berechtigt, die Dokumentation eines Negativ-Nachweises einzufordern.
Weiter Gültigkeit der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen
Wir empfehlen, den Wechsel der Ruder- bzw. Trainingspartner möglichst gering zu halten.
Es gelten die Regeln der Basishygiene, wie vom RKI empfohlen. Beispiele sind
- Hustenetikette.
- Verzicht auf Körperkontakte wie Begrüßung per Handschlag, Abklatschen oder Umarmung.
- Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
- Nutzt großzügig die bereitgestellten Desinfektionsspender.
- Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Eine Desinfektion von Oberflächen wie Skulls, Ablagen o.ä. wird nicht mehr generell empfohlen, da die Effektivität i.S. der Infektionsverhütung umstritten ist.
Sonstige Informationen und Hinweise
Sportler*innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet. Ein Zusammentreffen mit anderen bei gesicherter Infektion stellt eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber anderen im Verein dar.
Der Kraftraum darf nur von RWB-Mitgliedern genutzt werden. Die Nutzung des Kraftraums und anderer Einrichtungen der RWB durch Gäste erfordert die Zustimmung des RWB-Vorstands nach Prüfung des Einzelfalls.
Auf die 2G+Regel im Kraftraum und die Ausnahmen von der Negativtestung wurde oben schon hingewiesen. Die Zahl der gleichzeitig trainierenden Personen muss so gering wie möglich gehalten werden. Es ist für eine gute Querlüftung zu sorgen. Für Erwachsene gilt eine maximale Zahl von 6 Personen. Für Personen unter 18 Jahren – im Wesentlichen die Junioren- und Kindergruppe – gilt aus pragmatischen Gründen die Höchstzahl von 12 Personen inkl. Trainer. Alle Möglichkeiten zur Entzerrung der Kontaktmöglichkeiten müssen wahrgenommen werden. Negativnachweise müssen überprüft und dokumentiert werden.
Im Tally´s Restaurant oder anderen Einrichtungen außerhalb des Einflussbereichs der RWB können andere Regeln gelten und sollten von den Vereinsmitgliedern akzeptiert werden.
Die oben skizzierten Regeln gelten nur so lange, wie die die Landesregierung nicht Maßnahmen ergreift, die eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Dies ist zu erwarten, wenn in Hessen die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 9 oder die Intensivbettenbelegung den Wert von 400 überschreitet.
Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler, u.a. bei den Testungen im Rahmen der 2G+-Regel (positiver Test = Selbstisolation/Quarantäne), wird hingewiesen. Trainer und Obleute sind angehalten auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)