Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, Empfehlungen des Landessportbundes Hessen und Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Basishygiene sowie der Besonderheiten unseres Sports gelten ab 20.12.2021 folgende Regeln und Empfehlungen für den Ruderbetrieb in den Bootshäusern Biebrich und Schierstein und für das Training im Kraftraum Biebrich.
Präambel
Die Pandemie wird uns auf absehbare Zeit erhalten bleiben. Wann der Übergang in eine Endemie erfolgt, ist unsicher (ControlCOVID-Strategie des RKI).
Geimpfte oder von der Infektion Genesene können sich weiter mit SARS-CoV-2 anstecken („Impfdurchbruch“) und andere Personen mit dem Virus infizieren, haben aber selbst ein geringes Risiko, ernsthaft zu erkranken. In Zeiten hoher Infektionszahlen oder in Situationen mit hohem Infektionsrisiko kann auch von Ihnen ein Negativnachweis mit Antigen- oder PCR-Test gefordert werden (2G+).
Nicht geimpfte oder bisher nicht mit SARS-CoV-2 infizierte Personen haben unverändert ein hohes Risiko, sich und andere zu infizieren und selbst relevant zu erkranken. Das Risiko, andere zu infizieren, kann durch Testung mit Antigen-Schnelltests oder – zuverlässiger – mit SARS-CoV-2-PCR (PCR-Test) reduziert werden. Diese Personen können daher in Situationen mit geringem Infektionsrisiko risikoarm mit anderen zusammentreffen (3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet). In Situationen mit hohem Infektionsrisiko können Ungeimpfte unabhängig von Negativnachweisen ausgeschlossen werden (2G-Regel, nur geimpft oder genesen).
In der RWB gelten ab 20.12.2021 folgende Regeln:
- 2G-Regel in allen Bereichen außerhalb der Boote.
- Im Kraftraum zusätzlich Negativtestung, d.h. 2G+-Regel. Serielle Tests in Schulen werden als Negativtestung akzeptiert. Ohne geprüften und dokumentierten Negativnachweis kein Training im Kraftraum! Bitte weitere Hinweise auf den Kraftraum unten beachten!
- Kinder im Alter <6 Jahre sind zu allen Aktivitäten zugelassen, es sei denn, sie haben Krankheitssymptome, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann.
- Maskenpflicht (medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz) überall außer beim Rudern und beim Training im Kraftraum.
- Duschen sind geschlossen.
Regelung für Kinder und Jugendliche im Alter 6-17 Jahre: Seit August 2021 empfiehlt die STIKO eine Impfung von Kindern im Alter 12-17 Jahren und seit 09.12.2021 auch eine Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden (Empfehlungstexte hier). Diesen Empfehlungen schließt sich die RWB ausdrücklich an.
Die STIKO spricht sich gegen den Ausschluss ungeimpfter Kinder von Aktivitäten des sozialen Lebens aus. Die RWB wendet daher für diese Gruppe die 3G-Regel an, d.h. erlaubt ihnen die Teilnahme am Sport mit Negativ-Nachweis (Antigen- oder PCR-Test). Training im Kraftraum ist ausdrücklich davon ausgeschlossen; hier gilt für alle 2G+, außer man ist geboostert! Negative Tests in seriellen Testungen in Schulen erfüllen diese Forderung. Notwendig ist jedoch die Dokumentation einer Negativ-Testung mittels Testheft der jeweiligen Schule.
Erläuterung der 2G/2G+ und 3G-Regeln
Geimpft gilt eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung, die für den einzelnen Impfstoff festgelegt ist (z.B. zweite Impfung mit Pfizer-BionTEch). Eine wirksame Booster-Impfung gilt ebenfalls ab dem 15. Tag nach dieser Impfung. Die Dauer der Gültigkeit von Impfzertifikaten richtet sich nach den Regelungen in der Corona-Schutzverordnung.
Genesen gilt eine Person bis 6 Monate nach PCR-gesicherter Infektion. Die RWB definiert den 6-Monats-Zeitraum ab dem ersten negativen PCR-Test.
Getestet gilt eine Person mit Negativ-Nachweis durch einen zugelassenen Corona-Test. Nach eine SARS-CoV2-Infektion darf die Testung frühestens am siebten Tag
nach dem Nachweis der Infektion vorgenommen werden. Die Gültigkeit eines Negativ-Nachweises durch Corona-Tests beträgt für PCR-Tests 48 Std. und für Antigen-Schnelltests 24 Std. Bis auf weiteres ist ein privat oder in einem Testzentrum durchgeführter Antigen-Schnelltest ausreichend. Wir vertrauen den RWB-Mitgliedern, private Tests korrekt durchzuführen.
Mitglieder des Vorstands sind ohne Angaben von Gründen berechtigt, die Dokumentation eines Negativ-Nachweises einzufordern.
Weiter Gültigkeit der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen
Wir empfehlen, den Wechsel der Ruder- bzw. Trainingspartner möglichst gering zu halten.
Es gelten die Regeln der Basishygiene, wie vom RKI empfohlen. Beispiele sind
- Hustenetikette.
- Verzicht auf Körperkontakte wie Begrüßung per Handschlag, Abklatschen oder Umarmung.
- Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
- Nutzt großzügig die bereitgestellten Desinfektionsspender.
- Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Eine Desinfektion von Oberflächen wie Skulls, Ablagen o.ä. wird nicht mehr generell empfohlen, da die Effektivität i.S. der Infektionsverhütung umstritten ist.
Sonstige Informationen und Hinweise
Sportler*innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet. Ein Zusammentreffen mit anderen bei gesicherter Infektion stellt eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber anderen im Verein dar.
Der Kraftraum darf nur von RWB-Mitgliedern genutzt werden. Nach abgeschlossener Erstimpfung (z.B. 2. Impfung mit Comirnaty) gilt die 2G+Regel, d.h. es ist zusätzlich ein Negativnachweis durch einen aktuellen Antigen- oder PCR-Test erforderlich. Ab dem 15. Tag nach Boosterung ist kein Negativnachweis erforderlich.Die Zahl der gleichzeitig trainierenden Personen muss so gering wie möglich gehalten werden und es ist für eine gute Querlüftung zu sorgen. Für Erwachsenen gilt eine maximale Zahl von 6 Personen. Für Personen unter 18 Jahren – im Wesentlichen die Junioren- und Kindergruppe – gilt aus pragmatischen Gründen die Höchstzahl von 12 Personen inkl. Trainer. Alle Möglichkeiten zur Entzerrung der Kontaktmöglichkeiten müssen wahrgenommen werden. Negativnachweise müssen überprüft und dokumentiert werden.
Im Tally´s Restaurant oder anderen Einrichtungen außerhalb des Einflussbereichs der RWB können andere Regeln gelten und sollten von den Vereinsmitgliedern akzeptiert werden.
Das RKI hat in seiner ControlCOVID-Strategie ein Stufenkonzept mit Leitindikatoren und Schwellenwerten als Ersatz für die bisher alleinige 7-Tage-Inzidenz erarbeitet. Diese gelten nicht mehr regional sondern pro Bundesland und werden für jedes Bundesland individuell ausgestaltet. Für Hessen gelten folgende Eskalationsstufen (bisher anders als in Rheinland-Pfalz u.a. ohne Einbeziehung der 7-Tage-Inzidenz):
Eskalationsstufen: / Hospitalisierungs-Inzidenz / Intensivbetten-Belegung
Anzahl der wegen COVID-19 in Anzahl der COVID-19-Patienten auf
hessischen Krankenhäusern aufge- Intensivstationen in Hessen innerhalb von
nommenen Personen je 100.000 Einwohner 7 Tagen:
innerhalb von 7 Tagen:
Basisstufe bis 8 / 100.000 bis 200
Stufe 1 >8/100.000 >200
Stufe 2 >15/100.000 >400
Die oben skizzierten Regeln gelten für die Stufe 1. Wenn die Inzidenz in Regionen, aus denen aktive Ruderer oder Kraftraumnutzer kommen über 350 liegt, können besondere Regeln („Hotspot-Regel“) gelten. Der RWB-Vorstand entscheidet abhängig von den jeweils aktuellen Empfehlungen neu, wenn neue Erfahrungen oder Bekanntmachungen abweichender Regeln z.B. durch die Landesregierung oder die Rudersportverbände dies notwendig machen.
Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler, u.a. bei den Testungen im Rahmen der 2G+-Regel (positiver Test = Selbstisolation/Quarantäne), wird hingewiesen. Trainer und Obleute sind angehalten auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)