Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung der aktualisierten behördlichen Regeln, konkret der Verordnung des Landes Hessen vom 02.11.2020, der Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Basishygiene und der Besonderheiten unseres Sports muss der Ruderbetrieb in den Bootshäusern Biebrich und Schierstein aufgrund der im Oktober 2020 stark angestiegenen Infektionszahlen wieder eingeschränkt werden.
Präambel
Folgende Prinzipien zur Kontrolle des Infektionsrisikos werden zugrunde gelegt:
- Es wird empfohlen, dass sich möglichst wenige Personen auf dem Rudergelände aufhalten.
das Rudergelände Schierstein Zugang, Bootshalle und Stege.
- Das Einhalten eines Abstands zu anderen Personen ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Daher empfehlen wir, außerhalb der Boote auf einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten. Da dies im Rudersport in vielen Situationen nur schwer einzuhalten ist, muss jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies ist nicht erforderlich im Boot.
- Wir empfehlen, den Wechsel der Ruderpartner möglichst gering zu halten.
- Die Hygienevorgaben gelten unverändert (Hustenetikette, keine Umarmungen, Desinfektion von Geräten usw., siehe unten).
- Kontakte müssen durch Einträge im Fahrtenbuch dokumentiert werden, damit beim Auftreten von Infektionen die Kontaktpersonen ermittelt werden können.
1. Risiken in allen Bereichen minimieren
Sportler[1] dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Breitensport- und Leistungstraining teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet.
2. Distanzregeln und einhalten
Bei der Ausübung des Rudersports im Freien ist das Infektionsrisiko gering. Das Ansteckungsrisiko kann sich durch die Nähe zu Trainingspartnern und anderen Personen jedoch deutlich erhöhen. Es wird daher empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Ein- und Ausheben der Boote vom Steg. Da dies in vielen Situationen schwer einzuhalten ist, muss jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen. Beim Rudern ist kein Mund-Nase-Schutz erforderlich. Er muss aber mitgeführt werden, um ihn aufsetzen zu können, wenn erforderlich. Im Boot helfen die Sitzpositionen, Mindestabstände in ähnlicher Größenordnung wie offiziell empfohlen einzuhalten.
3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, Umarmungen oder Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
4. Hygieneregeln einhalten
Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife. Berührt das Gesicht nicht mit den Händen.
Im Bootshaus Biebrich steht Flüssigseife neben der Tür zur Werkstatt bereit. Bitte wieder dort abstellen.
Im Bootshaus Schierstein stehen Flüssigseite und Desinfektionsmittel in der linken Halle am Rolltor bereit.
5. Trainingsgebäude
a. Die Umkleideräume und Duschen beider Trainingsgebäude dürfen bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Die Toiletten, bzw. Dixies in Schierstein können von Ruderern weiter genutzt werden. Kommt daher nach Möglichkeit weiterhin in Sportkleidung zum Training und duscht nach dem Training zu Hause.
b. Ruderer benutzen bitte in Biebrich nur den Seiteneingang zum Haupthaus (Rudersport 1888), um den Kontakt mit Gästen der Gastronomie zu minimieren. Die Toiletten der Gastronomie sind nur für Gäste des Restaurants geöffnet.
c. Der Kraftraum in Biebrich wird mit Veröffentlichung dieser Regelung mit folgenden Einschränkungen geöffnet:
- Der Kraftraum darf nur von RWB-Mitgliedern genutzt werden.
- Maximal 2 Sportler (bei unter 18-jährigen Sportlern zzgl. 1 Trainer/Aufsichtsperson) sind gleichzeitig zugelassen.
- Es wird dringend empfohlen feste 2er-Paarungen zu bilden und beizubehalten.
- Die Termine müssen in Doodle-Listen im Mitgliederbereich auf der Homepage gebucht werden.
- Die Nutzer müssen sich zusätzlich in die ausliegenden Anwesenheitslisten (Name/Beginn/Ende/Telefon) eintragen.
- Die für die RWB-Jugendgruppe blockierten Zeitfenster sind nicht für andere Personen buchbar.
- Die AHA+L-Regeln sind einzuhalten. Wenn während des gesamten Trainings quergelüftet wird, kann der MNS während des Trainings abgelegt werden.
- Alle benutzten Trainingsgeräte sind nach dem Training zu desinfizieren.
- Auch für die Nutzer des Kraftraumes bleiben Umkleiden und Duschen geschlossen.
6. Rudertraining Breitensport in Biebrich und Schierstein
a. Rudern ist bis auf Weiteres nur allein, zu zweit oder (in der Zahl unbegrenzt) mit dem eigenen Hausstand gestattet. Es sei an das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu jeder Zeit auf dem Rudergelände erinnert (siehe Punkt 2).
b. Die Boote in Biebrich müssen über Doodle-Listen reserviert werden, um zu vermeiden, dass es zu Überschneidungen kommt. Wenn Breitensportler in Schierstein rudern wollen, ist dies nur in Abstimmung mit dem Vorstand des Fachbereichs Sport (Ulrike Seib) erlaubt, um Überschneidungen mit den Wettkampfsportlern zu vermeiden.
Link zu den Doodle-Listen: https://rgwb.de/aktuelles-einzeln.php?aid=690
c. Ruderfahrten sind unbedingt wie gewohnt im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Tastatur und Maus sind nach Benutzung mit einem mit Desinfektionsspray angefeuchtete Papier von der Küchenrolle abzuwischen.
d. Die Skullgriffe sind nach dem Rudern mit dem Flächendesinfektionsspray zu desinfizieren.
7. Rudertraining der Wettkampfsportler
a. Rudern ist bis auf Weiteres nur allein, zu zweit oder (in der Zahl unbegrenzt) mit dem eigenen Hausstand gestattet. Es sei an das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu jeder Zeit auf dem Rudergelände erinnert (siehe Punkt 2).
Die Trainer nehmen die Zeitplanung und Verteilung der Ruderer und Boote vor. Auf die genaue Einhaltung der Zeitfenster der verschiedenen Trainingsgruppen ist unbedingt zu achten, ebenso auf die An- und Ablegezeiten der einzelnen Boote.
Diese Regeln gelten bis auf weiteres. Der RWB-Vorstand entscheidet neu, wenn neue Erfahrungen oder Bekanntmachungen abweichender Regeln z.B. durch die Landesregierung oder die Rudersportverbände dies notwendig machen. Auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler wird hingewiesen. Trainer und Obleute sind angehalten, ggf. auf das Einhalten der Regeln hinzuweisen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Prof. Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)
für die Mitgliederinfo: Christiane Hasse (Verwaltung)
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen durchgängig die jeweils männliche Schreibweise gewählt. Die Bezeichnungen sind geschlechtsneutral gemeint und schließen stets beide Geschlechter ein.