Liebe RWB-Mitglieder,
unter Berücksichtigung der aktualisierten behördlichen Regeln, der Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Basishygiene und der Besonderheiten unseres Sports kann der Ruderbetrieb im Bootshaus Biebrich weiter vereinfacht werden.
Präambel
Folgende Prinzipien zur Kontrolle des Infektionsrisikos werden zugrunde gelegt:
- Es wird empfohlen, dass sich möglichst wenige Personen auf dem Rudergelände aufhalten. Das Rudergelände schließt dabei Bootshalle, Hof und den Bootssteg ein.
- Das Einhalten eines Abstands zu anderen Personen ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Daher empfehlen wir trotz der gelockerten Abstandsregeln unverändert, außerhalb der Boote auf einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten. Da dies im Rudersport in vielen Situationen nur schwer einzuhalten ist, muss jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen. Diese generelle Regelung mag als lästig empfunden werden, macht aber Sonderreglungen abhängig von der Personenzahl oder Haushaltszugehörigkeit überflüssig und erlaubt ein nahezu uneingeschränktes Rudern.
- Feste Rudertrainingsgruppen von bis zu 10 Personen sind nicht mehr erforderlich. Wir empfehlen jedoch, den Wechsel der Ruderpartner möglichst gering zu halten.
- Alle Teilnehmer sollten sich darüber bewusst sein, dass das körperliche Training in geschlossenen Räumen ein deutlich erhöhtes Risiko der Infektionsübertragung beinhaltet! Jeder muss hier eine Risikoabwägung vornehmen, für sich selbst und (!) für die Trainingspartner.
- Die Hygienevorgaben gelten unverändert (Hustenetikette, keine Umarmungen, Desinfektion von Geräten usw., siehe unten).
- Kontakte müssen durch Einträge im Fahrtenbuch dokumentiert werden, damit beim Auftreten von Infektionen die Kontaktpersonen ermittelt werden können.
1. Risiken in allen Bereichen minimieren
Sportler[1] dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am (Breitensport-) Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet.
2. Distanzregeln und einhalten
Bei der Ausübung des Rudersports im Freien ist das Infektionsrisiko gering. Das Ansteckungsrisiko kann sich durch die Nähe zu Trainingspartnern und anderen Personen jedoch deutlich erhöhen. Es wird daher empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Ein- und Ausheben der Boote vom Steg. Da dies in vielen Situationen schwer einzuhalten ist, muss jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen. Beim Rudern ist kein Mund-Nase-Schutz erforderlich. Er muss aber mitgeführt werden, um ihn aufsetzen zu können, wenn erforderlich. Im Boot helfen die Sitzpositionen, Mindestabstände in ähnlicher Größenordnung wie offiziell empfohlen einzuhalten.
3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, Umarmungen oder Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
4. Hygieneregeln einhalten
Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife. Berührt das Gesicht nicht mit den Händen. Flüssigseife steht im Bootshaus neben der Tür zur Werkstatt. Bitte wieder dort abstellen.
5. Trainingsgebäude
a. Die Umkleideräume im Trainingsgebäude sind wieder für max. 5 Personen gleichzeitig geöffnet. Die Duschen sind nur nacheinander von max. 1 Person zu nutzen. Kommt daher nach Möglichkeit weiterhin direkt in Sportkleidung zum Training und duscht nach dem Training zu Hause.
b. Ruderer benutzen bitte nur den Seiteneingang zum Haupthaus (Rudersport 1888), um den Kontakt mit Gästen der Gastronomie zu minimieren. Die Toiletten der Gastronomie sind nur für Gäste des Restaurants geöffnet. Für Ruderer sind die Toiletten im Trainingsgebäude geöffnet.
c. Im Kraftraum dürfen sich max. 11 Personen einschließlich des Trainers gleichzeitig aufhalten. Für eine gute Durchlüftung ist während des Trainings ständig zu sorgen, es sind möglichst große Abstände (>= 1,50 m) voneinander einzuhalten. Alle Nutzer des Kraftraumes haben sich zwingend in eine Liste (liegt an der Stereoanlage) einzutragen. Für die Trainingsgruppe ist der Kraftraum an Terminen gemäß Aushang reserviert.
d. Alle Trainingsgeräte (Ergo, Hanteln, Matten, etc.) sind nach einem Gerätewechsel und nach Beendigung des Trainings an Griffen, Sitzen, etc. intensiv mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
e. Der Trainer ist für die Minimierung des Infektionsrisikos seiner Gruppe verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
6. Rudertraining Breitensport
a. Einschränkungen des Ruderbetriebs sind nur noch in der Form gegeben, dass die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Rudergelände begegnen, möglichst klein gehalten werden sollte, und dass jeder zu jeder Zeit auf dem Rudergelände einen Mund-Nase-Schutz tragen muss (siehe Punkt 2).
b. Das Rudertraining findet ab Samstag, den 19.09. unter Beachtung der vorgenannten Hygiene- und Abstandsregeln, wieder zu den üblichen Ruderterminen statt. Die zuletzt eingerichteten Rudertrainingsgruppen werden aufgehoben. Die Reservierung und Nutzung der Einer und Zweier über Doodle-Listen haben sich bewährt und werden bis auf weiteres beibehalten.
c. Ruderfahrten sind unbedingt wie gewohnt im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Tastatur und Maus sind nach Benutzung mit einem mit Desinfektionsspray angefeuchtete Papier von der Küchenrolle abzuwischen.
d. Die Skullgriffe sind nach dem Rudern mit dem Flächendesinfektionsspray zu desinfizieren.
Diese Regeln gelten bis auf weiteres, falls nicht der RWB-Vorstand z.B. aufgrund neuer Erfahrungen oder der Bekanntmachung abweichender Regeln z.B. durch die Landesregierung oder die Rudersportverbände neu entscheidet. Die jeweils aktuellen Regeln werden auf der RWB-Homepage veröffentlicht. Auf die Einhaltung der Regeln hat jeder zu achten. Im Kinder- und Jugendbereich und im organisierten Training wirken die Trainer im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht darauf hin. Im Erwachsenensport wird auf die hohe Eigenverantwortung der Sportler für die Regeleinhaltung ausdrücklich hingewiesen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Prof. Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)
für die Mitgliederinfo: Christiane Hasse (Verwaltung)
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen durchgängig die jeweils männliche Schreibweise gewählt. Die Bezeichnungen sind geschlechtsneutral gemeint und schließen stets beide Geschlechter ein.