Neustart Ruderbetrieb im Bootshaus Biebrich im RWB ab Version 1.2, Stand 01. Juni 2020 (Aktualisierungen kursiv)
Liebe RWB-Mitglieder,
mit nachfolgender Vorgehensweise, angelehnt an Empfehlungen des DRV, des DOSB und des LSB-Hessen und in Abstimmung mit dem HRV können wir den Ruder- und Trainingsbetrieb der RWB behutsam weiter öffnen. Ab dem 03. Juni kann auch im Zweier gerudert werden. Voraussetzung ist dabei allerdings unverändert die strikte Einhaltung der nachfolgenden Punkte, um die wir euch dringend bitten um eine erneute Schließung der Bootshäuser zu vermeiden.
Für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Rudersports in Deutschland hat der DRV gemeinsam mit dem ärztlichen Leiter der Sektion Sport- und Rehabilitationsmedizin der Universität Ulm, Prof. Dr.med. Jürgen M. Steinacker, verbindliche Regeln entwickelt, die geeignet sind, eine schrittweise Wiederaufnahme des Ruderbetriebs zu ermöglichen. Angelehnt an diese, im Rahmen der vom DOSB formulierten übergeordneten Leitlinien und behördlicher Anordnungen, geben wir als RWB unseren Mitgliedern folgende sportfachlich angepasste Übergangsregeln vor:
1. Risiken in allen Bereichen minimieren
Sportler dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am (Breitensport-) Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Selbstisolation bleiben und die Anweisungen ihres Hausarztes befolgen. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen, Trainingsräumen und Booten ist dann nicht gestattet.
2. Distanzregeln einhalten
Bei der Ausübung des Rudersports im Freien hat eine einzelne Person ein geringeres Risiko, sich anzustecken. Das Ansteckungsrisiko kann sich durch die Nähe zu Trainingspartnern und anderen Personen jedoch deutlich erhöhen. Es ist daher darauf zu achten, einen Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Ein- und Ausheben der Boote vom Steg.
3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
a. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, Umarmungen oder Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
b. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Ruderbootes wird empfohlen.
4. Hygieneregeln einhalten
Wascht eure Hände vor und nach dem Training mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife. Berührt das Gesicht nicht mit den Händen. Flüssigseife steht im Bootshaus neben der Tür zur Werkstatt, bitte wieder dort abstellen.
5. Trainingsgebäude
a. Gemeinschaftsduschen und Umkleideräume im Trainingsgebäude bleiben bis auf weiteres gesperrt. Kommt daher bitte direkt in Sportkleidung zum Training und duscht nach dem Training zu Hause. Für das Training im Kraftraum bitte Hallenschuhe mitbringen, sowie ein eigenes Handtuch zum Unterlegen und Händeabtrocknen. Ruderer benutzen bitte, um Kontakt mit Gästen der Gastronomie zu minimieren, nur den Seiteneingang zum Haupthaus (Rudersport 1888). Die Toiletten im Trainingsgebäude sind für Ruderer geöffnet. Die Toiletten der Gastronomie sind nur für Gäste des Restaurants geöffnet.
b. Der Kraftraum ist seit Freitag, 15.05.2020 wieder geöffnet. Es dürfen nur max. 5 Personen gleichzeitig unter Wahrung der Abstandsregeln trainieren. Für die Trainingsgruppe ist der Kraftraum an Terminen gem. Aushang reserviert.
c. Alle Trainingsgeräte (Ergo, Hanteln, Matten, etc.) sind nach einem Gerätewechsel und nach Beendigung des Trainings an Griffen, Sitzen, etc. intensiv mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
6. Rudertraining Breitensport
a. Interessenten am Einer- und Zweierrudern melden sich bitte im Vorfeld einmalig unter info@rwb.de zum Training an.
b. Zweierrudern ist nur Ruderern gestattet die
- entweder in häuslicher Gemeinschaft leben
- oder in 2 getrennten Haushalten leben und (!) dauerhaft max. eine feste Bootspartnerschaften (Tandem) bilden, die vorher angemeldet werden unter info@rwb.de.
c. Eine Termineintragung in die Doodle-Listen auf der RWB-Homepage ist obligatorisch. Es ist für jedes Boot eine Doodle-Liste auf der RWB-Homepage verlinkt. Je Boot und Tag sind 6 Slots a´ 2 Std. vorgegeben. Bitte seid fair und haltet euch an diese Zeiten. Bei Konflikten bitten wir um gegenseitige Absprachen. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass sich max. 3 Personen auf dem Steg aufhalten. Gegenseitig Hilfe beim Ein- und Ausheben der Boote ist dabei möglich. Die Bootswagen sind während des Rudergangs im Hof abzustellen. Bitte nicht auf dem Steg stehen lassen.
d. Zu Entzerrung auf dem Bootssteg sind die Slots der Zweier um 30 min gegenüber den Slots der Einer versetzt.
e. Ruderfahrten sind unbedingt wie gewohnt im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Tastatur und Maus sind nach Benutzung mit einem mit Desinfektionsspray angefeuchtete Papier von der Küchenrolle abzuwischen.
f. Auf dem Steg dürfen sich max. 3 Personen mit Mund-Nase-Schutz aufhalten.
g. Die Skullgriffe sind nach dem Rudern mit dem Flächendesinfektionsspray zu desinfizieren.
j. RWB-Wanderfahrten finden bis auf weiteres nicht statt.
Zur Verfügung stehende Boote in Biebrich sind:
Einer:
Rheingau(n)er
Lite–Boat (unser neues Boot) Achtung: Das Boot hat eine Finne und darf nicht auf dem Boden oder Steg abgelegt werden!
Markus / Skiff
Zweier:
Frau Linke
Biebrich
Mit der Möglichkeit des Zweierruderns haben wir einen weiteren Schritt hin zur gewohnten rudersportlichen Betätigung gemacht. Wir bitten euch um korrekte Einhaltung der vorbeschriebenen Maßnahmen.
Für den RWB-Vorstand
Corona-Stab
Ulrike Seib (Sport)
Michael Mayer-Marczona (Sicherheitsbeauftragter)
Prof. Norbert Frickhofen (ärztliche Beratung)
für die Mitgliederinfo: Christiane Hasse (Verwaltung)